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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

  1. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für Verträge, mit denen Seeger Living Appartements Am Karlstor in Karlsruhe, Karlstraße 42 - 44, zur Beherbergung Appartements mietweise überlässt sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen (Aufnahmevertrag).
  2. Die Unter- oder Weitervermietung des Appartements, dessen Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken und die Nutzung von Flächen außerhalb des angemieteten Appartements, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Seeger Living und können von der Zahlung einer zusätzlichen Vergütung abhängig gemacht werden, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abgedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
  3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
  4. Darüber hinaus gelten die bei Vertragsabschluss möglicherweise individuell schriftlich vereinbarten zusätzlichen Bedingungen.

§ 2 Vertragsabschluss, -partner, Verjährung

  1. Der Vertrag kommt dadurch zustande, dass Seeger Living den Antrag des Kunden annimmt, die Annahme der Buchung wird schriftlich – wahlweise in elektronischer Form – bestätigt.
  2. Vertragspartner sind Seeger Living und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Aufnahmevertrag, sofern Seeger Living eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
  3. Ansprüche gegen Seeger Living verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen,
  4. die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Seeger Living beruhen.

§ 3 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

  1. Seeger Living ist verpflichtet, das vom oder für den Kunden gebuchte Appartement bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
  2. Die Miete ist bei Buchungen von Tagen oder bis zu 4 Wochen im Voraus zu bezahlen, spätestens bei der Anreise. Bei einer längeren Buchung ist die Miete für die Dauer im ersten Kalendermonat spätestens bei Anreise und danach am 3. Werktag jedes Monats im Voraus zur Zahlung fällig.
  3. Kostenfreie Stornierungen sind bis spätestens 18:00 Uhr (Ortszeit Karlsruhe) 1 Monat vor Anreise möglich. Buchungen, die weder in Anspruch genommen noch fristgemäß storniert wurden, werden mit 80 % des erwarteten Rechnungsendbetrages in Rechnung gestellt. Dem Kunden steht es frei, nachzuweisen, dass Seeger Living kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
    Der Schadensersatzanspruch besteht auch für Tage, in denen das Appartement nicht vermietet war.
    Im Zeitraum der kostenpflichtigen Stornierung fällt in jedem Fall eine Bearbeitungspauschale i. H. v. EUR 30,-- an.
  4. Der Kunde ist verpflichtet, die aus dem o. g. Aufnahmevertrag sowie von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen und Lieferungen zu zahlen. Dies gilt auch für vom Ihm durch Seeger Living veranlasste Leistungen und Auslagen an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Ändert sich der Mehrwertsteuersatz zum Tage der Leistungserbringung, so ändern sich die jeweils vereinbarten Preise entsprechend; Seeger Living ist berechtigt, die Mehrwertsteuererhöhung nachzubelasten.
  5. Seeger Living kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Appartements, von weiteren Leistungen oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis /die Preise für das Appartement/die Appartements und/oder für die sonstigen Leistungen erhöhen.
  6. Seeger Living ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Höhe von 50 % des zu erwartenden Rechnungsendpreises in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
  7. In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden, ist Seeger Living berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehendem Buchstaben d) oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
  8. Die Mitnahme und Unterbringung von Tieren und Fahrrädern ist im gesamten Appartementhaus nicht gestattet.

§ 4 Rücktritt durch Seeger Living

  1. Sofern schriftlich vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Appartementhaus in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Appartements vorliegen und der Kunde auf Rückfrage auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Das gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage nicht zur festen Buchung im Rahmen einer festgesetzten Frist bereit ist. Feste Buchung bedeutet, dass ab diesem Tag ein Aufnahmevertrag zustande kommt und die ursprünglich vereinbarte, kostenlose Rücktrittsfrist außer Kraft gesetzt wird.
  2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Ziffer III Nummern 5 und/oder 6 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Appartementhaus gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Appartementhaus ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  3. Ferner ist das Appartementhaus berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
    • Höhere Gewalt oder andere vom Appartementhaus nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
    • Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. der Person des Kunden oder des Zwecks seines Aufenthaltes, gebucht werden;
    • das Appartementhaus begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Appartementleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Appartementhauses zuzurechnen ist;
    • ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer I Abschnitt b) vorliegt.
  4. Bei berechtigtem Rücktritt von Seeger Living entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
  5. Nicht genehmigte Vorstellungsgespräche, Verkaufs- und ähnliche Veranstaltungen kann das Appartementhaus unterbinden bzw. den Abbruch verlangen.
  6. Besteht bei einem Rücktritt nach vorstehenden Buchstaben b), c) und e) ein Schadensersatzanspruch gegen den Kunden, kann Seeger Living den Anspruch pauschalieren. Klausel 4 Abschnitt c) gilt in diesem Fall entsprechend. Dem Kunden kann in diesen Fällen nachweisen, dass kein oder nur ein geringer Schaden entstanden ist.

§ 5 Bestellung eines Appartements, Übergabe und Rückgabe

  1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung eines bestimmten Appartements. Sollte dies ausnahmsweise in der Buchungsbestätigung oder im Aufnahmevertrag zwar zugesagt, aber nicht verfügbar sein, ist Seeger Living verpflichtet, sich um gleichwertigen Ersatz im Haus oder in anderen, vergleichbaren Objekten zu bemühen.
  2. Gebuchte Appartements stehen dem Kunden ab 14.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart oder vorausbezahlt wurde, hat Seeger Living das Recht, ein gebuchtes Appartement ab 16.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Kunde hieraus irgendwelche Ansprüche herleiten kann.
  3. Am vereinbarten Abreisetag ist das Appartement spätestens um 12.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann Seeger Living aufgrund der verspäteten Räumung für die vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass
  4. Seeger Living kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

§ 6 Haftung von Seeger Living

  1. Seeger Living haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn die Pflichtverletzung zu vertreten ist, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten beruhen. Einer Pflichtverletzung von Seeger Living steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen im Rahmen des Aufnahmevertrages auftreten, wird Seeger Living bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
  2. Für eingebrachte Sachen haftet Seeger Living dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das sind bis zum Hundertfachen des Appartementpreises, höchstens € 3.500,00,-, für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu € 800,00,-. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert entsprechend der Versicherungssumme am Empfang des Appartementhauses aufbewahrt werden. Das Appartementhaus empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde dies nach Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich Seeger Living anzeigt (§ 703 BGB). Die Haftung besteht nur dann, wenn das Appartement oder Behältnisse, in denen die Gegenstände belassen wurden, verschlossen waren.
  3. Seeger Living übernimmt keinerlei Haftung bei Entwendung von Sach- und Wertgegenständen bei Weitergabe der Schlüsselkarte durch den Kunden an Dritte.

§ 7 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben schriftlich zu erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Karlsruhe.
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der gesellschaftsrechtliche Sitz von Seeger Living UG (haftungsbeschränkt). Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Karlsruhe.
  4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die der unwirksamen in ihrem Sinngehalt möglichst nahe kommt.

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